YOGATHERAPIE


18 Menschenführung (3 Seminare) Diagnostik (3 Seminare) Yogatherapie - Ur-Therapie (6 Seminare)

zusätzlich 12 Seminare - 216 Stunden

LERNPROBEN
Während der Ausbildungszeit zum /zur Yogalehrer/In sind nach dem ersten Jahr bis Ende der Ausbildung 8 Lernproben abzuhalten; davon 4 vorbereitete, 4 unvorbereitete. Jede dieser Lernproben wird moderiert. Des weiteren sind 2 vorbereitete Kurzreferate (Dauer je 10 min.) und 2 Streitgespräche mit gestellten Themen zu erbringen.

PRÜFUNGEN
1. Zulassung:
Für die Zulassung zu den Prüfungen muß der Nachweis für alle 37 Seminare samt Seminar-Protokolle durch das Belegbuch vorgelegt werden. Die Führung des Belegbuches ist Pflicht.

2. Hausarbeit:

Es ist eine Hausarbeit, Umfang 40 - 50 Seiten, DIN A 4, 1,5zeilig, 45 Zeilen; Rand je 2 cm; Bilder werden seitenmäßig nicht gezählt; befinden sich im Anhang, zu verfassen. Zeit zur Anfertigung 2 Monate -.2 Exemplare sind dem Prüfungsausschuß abzugeben, Das Thema wird aus dem Los-Kasten gezogen. Weitere Einzelheiten bei Ziehung des Themas.

3. Mündliche PrüfungUm zur mündlichen Hauptprüfung zugelassen zu werden, muß zuvor schriftliche Hausarbeit für gut befunden worden. Fü die mündlichen Prüfungen zum Yogalehrer RDY/EYA werden jeweils, 12 Fragen aus den einzelnen Frage-Gebieten nach Belieben der Prüfer ausgewählt; davon müssen jeweils 8 Fragen beantwortet werden.

4. Praxis Die Termine für die Prüfungen in den Praxis-Fächern werden gesondert bekanntgegeben.

5. Ausbildungs-Yogalehrer
Für die Ausbildung zum Ausbildungs-Yogalehrer RDY/AYL werden alle weiteren Prüfungen in Form von Referaten auf den FortbildungsSeminaren abgelegt. Tätig werden können AYL frühestens erst drei Jahre nach Erwerb des Yogalherapeut RDY/EYA-Diploms.

6. YOGATHERAPEUT

Das Yogatherapeut RYT/EYA-Diplom kann nur erworben werden wer das Yogalehrer-Diplom RDY/EYA besitzt; die weiteren Prüfungen für die Führung des Titels: “Yogatherapeut RYT/EYA" sind aus den Anforderungsprofilen zu ersehen.
Für die mündliche Prüfung zum Yogatherapeut RYT/EYA ist ein zweistündiges Fachgespräch zu absolvieren und verschiedene Fallstudien zu bearbeiten. Während der Ausbildung müssen sich die Kandidaten neben den Seminaren 5 Lehranalysen unterziehen. Es besteht keine besondere Wartezeit nach dem Erwerb des Titels “YOGATHERAPEUT" eine Praxis zu eröffnen. Der Yogatherapeut benötigt für die Führung einer Praxis die Heilzulassung als Arzt oder Heilpraktiker oder Diplom-Psychologe. Während der Ausbildungszeit zum Yogatherapeuten sind in zwei Klausuren (je 3 Std.) individuelle Heilfahrpläne nach vorgegebenen diagnostischen Befunden zu fertigen; des weiteren zwei Klausuren (je 3 Std.) worin - nach selbständig diagnostisch erhobenen Befunden - yogatherapeutische Heilfahrpläne erstellt werden

7. GEBÜHREN
Für Auszubildende zum Yogalehrer RDY/EYA betragen die Seminar-Gebühren
€ 135,-- incl. MwSt.

8. AUSBILDER und PRÜFER

Alle Ausbildungen werden von zugelassenen Yogaschulen RDY/AYf, und solchen von Yogatherapeuten getätigt; diese Schulen richten sich korrekt nach den Rahmenrichtlinien der Europäischen Yoga-Akademie (EYA). Die Prüfungen für den Yogalehrer RDY/EYA und Yogatherapeuten RTY/EYA werden vom Prüfungsausschuß der ausbildenden Yogalehrern AYL als Beisitzer vorgenommen. Es gibt keine Benotung, sondern nur “bestanden" oder nicht.

9. MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft in der DEUTSCHEN YOGAGESELLSCHAFT e.V. Ring Deutscher Yogalehrer (RDY), ist für den/die Yogastudenten/Innen obligatorisch; dies gilt weiterhin für fertige Diplom-Inhaber; denn die DYG e.V. verbürgt sich jeweils für jeden Yogalehrer/In. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit € 80 jährlich, in diesem Betrag ist die Deutsche Yoga-Post inbegriffen, die 4x jährlich erscheint

10. WIEDERHOLUNG der PRÜFUNG

Wird die Prüfungsanforderung in zwei Fächern nicht erreicht, müssen nur diese beiden Fächer wiederholt werden, gelingt es bei drei Fächern nicht, muß die gesamte Prüfung wiederholt werden. Für die praktischen Prüfungen gilt das gleiche. Die dabei anfallenden Gebühren sind:

PRÜFFUNGSGEBÜHREN bei WIEDERHOLUNG
YOGALEHRER /RDY/EYA - € 256,--
AUSBILDUNGS YOGALEHRER RDY/AYL - € 512,--
YOGATHERAPEUT RTY/EYA - € 650,--